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Wenigsteiner-Jahrespreis  Regeln

1) ZIEL
      Ziel des Wenigsteiner-Jahrespreises ist es, die Kleinkunst in der Schachkomposition – speziell im Bereich des Wenigsteiners (höchstens 4 Steine) – anzuregen, zu fördern und zu verbreiten. Zudem soll der Preis dazu beitragen, dass auch und gerade im Wenigsteiner der Qualitätsgesichtspunkt deutlicher in Vordergrund der Bemühungen von Komponisten gerückt wird.

 

2) GRÜNDUNG
      Die Gründung fand am Sonntag, den 21.10.1979, während des Jahrestreffens der Schwalbe (Deutsche Vereinigung für Problemschach) in Sulzbach-Rosenberg statt; zur Gründungs-Jury gehörten Hilmar Ebert, Erich Bartel, Hans Gruber, Anthony Dickins, Peter Kniest, Dr. Werner Speckmann und Dr. John Niemann.

 

3) TEILNAHMEBERECHTIGUNG
      Teilnahmeberechtigt ist jeder Wenigsteiner des jeweiligen Kalenderjahres, es können also nur bereits publizierte Stücke teilnehmen. Zugelassen sind Wenigsteiner aller Art, orthodox und heterodox, mit beliebigen Steinen und Zusatzbedingungen, auch Studien, retroanalytische Probleme, Schachmathematisches usw., sofern die Maximalzahl von 4 Steinen in der Diagrammstellung nicht überschritten ist, jedoch sind innerhalb der Lösung beliebig mehr Steine zugelassen. Jurymitglieder können auch mit eigenen Aufgaben teilnehmen, allerdings ohne die eigenen Stücke zu bewerten.
     Vorschläge kann jeder Schachfreund an den Organisator (derzeit: Hans Gruber)  oder an einen der amtierenden Preisrichter senden, die ihrerseits die Vorschläge an den Organisator weiterreichen. Vorschläge sollen dabei bis zum 31.Januar des folgenden Jahres eingereicht werden. Maßgebend ist das offizielle Erscheinungsdatum der Quelle. Es können auch Aufgaben aufgenommen werden, die bis zu einem halben Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres de facto erschienen sind. Wenigsteiner, die erst nach Ablauf des 31.Januar (z.B. trotz Quellenangabe des Vorjahres) tatsächlich erscheinen oder der Jury erst dann bekannt werden, können im laufenden Wettbewerb nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können aber im nächsten Jahreswettbewerb nachträglich teilnehmen also in dem Jahr, in welchem sie tatsächlich publiziert wurden. Dadurch soll einerseits die geordnete Durchführung ohne allzu große Verzögerungen gesichert sein, andererseits soll keine Aufgabe das Recht auf Teilnahme bloß durch verspätetes Erscheinen der Quelle verlieren (Mehrheitsbeschluss der Jury vom September 1986).

 

4) DURCHFÜHRUNG
a) Vorauswahl
      Die große Zahl jährlich erscheinender Wenigsteiner macht eine praktikable Vorauswahl von maximal 32 Stücken notwendig. Diese vorausgehende Sichtung erfolgt durch den Organisator unter Mithilfe mindestens eines weiteren Preisrichters (Jury-Mitgliedes), üblicherweise im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni des Folgejahres. Aufgaben mit Inkorrektheiten oder Vorgängern werden möglichst ausgeschlossen. Computerprüfung und Datenbank-Überprüfungen sollen möglichst vorgenommen werden.

 

b) Bewertung
      Jeder Preisrichter der Jury (aus mindestens 5, höchstens - und in der Regel - 7 Experten) vergibt 5 Punkte für die ihrer oder seiner Meinung nach beste Aufgabe, 4 Punkte für die zweitbeste usw. bis 1 Punkt für die fünftbeste. Außerdem wird ein Ersatzvorschlag benannt, der bei später notwendigem Ausschluss eines Stückes (z.B. wegen  Inkorrektheit oder Antizipation) nachrückt.
      Als Bewertungszeitraum gilt etwa 1 Monat, auf besonderen Wunsch kann die Einsendefrist um einen zweiten Monat verlängert werden. Falls ein Mitglied der Jury auch nach zwei Monaten keine Beurteilung zur Verfügung stellt oder nicht erreichbar ist, entscheidet der Organisator über weitere Wartezeit oder entsprechende Reduzierung der Jury.

 

c) Bewertungsverfahren
      Nach Eingang aller Urteile in der Organisationszentrale werden die Bewertungspunkte einfach addiert. Jedes Stück wird von allen Preisrichtern bewertet, die nicht zugleich Autor sind. Daraus ergibt sich ein Summenwert. Für jedes Problem wird durch die Anzahl der bewertenden Richter mal fünf (Punkte) bestimmt,  also 35 Punkte bei sieben, 30 Punkte bei sechs Richtern usw.
      Der Quotient erreichter Punktsumme geteilt durch maximal mögliche Punkte wird mit 100 multipliziert, um eine Prozentzahl von 0 bis 100 zu erhalten. Aufgaben aus verschiedenen Jahrgängen werden dadurch besser miteinander vergleichbar.

 

5) PUBLIKATION
      Die ersten drei Rangplätze werden als beste Wenigsteiner des Jahres auf der Website www.wenigsteiner.de (seit 17. Juni 2003) sowie als Nachdruck in diversen Schachzeitschriften veröffentlicht. Der erste Preis erhält den Titel "Wenigsteiner des Jahres ...".

 

6) WAHL DER JURYMITGLIEDER
      Bei Rücktritt oder Ableben eines Jury-Mitgliedes erfolgt eine Neuwahl, wobei möglichst eine Ergänzung auf sieben amtierende Preisrichter angestrebt wird. Der Organisator schlägt nach Beratung mit den verbliebenen Jury-Mitgliedern einen anerkannten Experten vor. Kriterien sind: Erfahrungen im Preisrichteramt allgemein, spezifische Interessen an und Erfahrungen mit Wenigsteinern,Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache.
      Die Wahl eines neuen Mitglieds der Jury soll möglichst einstimmig, ansonsten durch einfache Mehrheit der verbliebenen Preisrichter. Erst anschließend wird die vorgeschlagene Person informiert und gefragt, ob sie die Wahl annimmt. Die Wahl erfolgt auf Lebenszeit. Die Beendigung der Tätigkeit als Mitglied der Jury kann jederzeit durch einfache Mitteilung an den Organisator erfolgen.

 

7) SONSTIGES
      Der Organisator sendet Diagramme und Lösungen der Vorauswahl an die Preisrichter, berechnet die Ergebnisse, fertigt eine Übersicht der Ergebnisse sowie den Preisbericht an und versendet ihn an die Preisrichter, und versendet den Preisbericht an Schach-Redaktionen zwecks Publikation. Jedes Jury-Mitglied ist gebeten, ihn bei der Versendung des Preisberichts zu unterstützen.

     Die Website www.wenigsteiner.de wurde vom Gründer Hilmar Ebert kreiert und bis 2019 betreut. Seit 2019 nimmt Thomas Brand die Rolle des Administrators wahr.